 | SPD-Fraktion sorgt für Transparenz |  |  |
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Im Gegensatz zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder des Landtages NRW sowie den hauptamtlich tätigen Bürgermeistern und Landräten in den Kommunen sind die gewählten Mitglieder der Kreistage, Stadträte und Ausschüsse ehrenamtlich tätig. Die Stadtverordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit im Rat der Stadt Neuss, in dessen Ausschüssen, in Aufsichts- und Verwaltungsräten kommunaler Unternehmen, in Sitzungen ihrer jeweiligen Fraktionen sowie in den Wahlkreisen um die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss kümmern, sollen durch ihre Tätigkeit keine beruflichen oder finanziellen Nachteile haben. Daher werden kommunalen Mandatsträgern für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gewährt sowie Stadtratsfraktionen für ihre Aufgaben durch die Stadt Neuss finanziell ausgestattet.
1. Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld von der Stadt Neuss
Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Landes NRW – Entschädigungsverordnung - (Download der Verordnung siehe unten) regelt landesweit einheitlich - nach Größenordnung der Kommunen gestaffelt - Art und Umfang der Entschädigung von Rats- und Ausschussmitgliedern. Danach erhalten Mitglieder des Rates der Stadt Neuss (Kategorie: über 150.000 Einwohner) eine monatliche Pauschale in Höhe von 322,- € und ein Sitzungsgeld von 16,50 € pro Rats- und Ausschusssitzung. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten in der Stadt Neuss lediglich ein Sitzungsgeld in Höhe von 29,- € pro Ausschusssitzung. Fraktionsvorsitzende mit mehr als 10 Mitgliedern und der erste stellvertretende Bürgermeister erhalten den 3-fachen Satz der pauschalierten Aufwandentschädigung, Fraktionsvorsitzende mit weniger als 10 Mitgliedern den 2-fachen Satz, die übrigen stellvertretenden Bürgermeisterinnen den 1,5-fachen Satz und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden den 1-fachen Satz der pauschalierten Aufwandsentschädigung zusätzlich. Zudem wird zur Wahrnehmung des Mandats der Verdienstausfall bis zu einer Höhe von 30,- € pro Stunde entschädigt, da Mandatsträger für Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie für Fraktionssitzungen zwar einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst haben, ihr Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber jedoch entfällt. Auf Antrag kann für Hausfrauen und Hausmänner (!) eine „Hausfrauenentschädigung“ gezahlt werden sowie die Kosten einer notwendigen Kinderbetreuung übernommen werden. Fahrtkosten und Parkgebühren für Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden nach näheren Bestimmungen der Entschädigungsverordnung ebenfalls von der Stadt Neuss übernommen.
2. Entschädigungsleistungen von kommunale Unternehmen
Die Stadt Neuss betreibt zahlreiche öffentliche Aufgaben in privatrechtlicher Form. Die Stadtwerke Neuss GmbH liefert mit Partnern der Wirtschaft Strom, Gas und Wasser, sie sichert den öffentlichen Personennahverkehr und betreibt die Neusser Bäder sowie die Eissporthalle. Die Neusser Bauverein AG ist das Wohnungsbauunternehmen der Stadt Neuss und zugleich Projektentwickler wichtiger städtebaulicher Vorhaben. Die Lukaskrankenhaus Neuss GmbH sichert die gesundheitliche Versorgung, die Abfall- und Wertstofflogistik GmbH kümmert sich um die Entsorgung des Mülls sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Stadt ist zudem Gewährträger der Sparkasse Neuss, welche die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Neusser Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft sicherstellt. Die politische Steuerung und Kontrolle dieser kommunalen Unternehmen findet in deren Organen (Gesellschafterversammlungen und Aufsichts- und Verwaltungsräte) statt. Die Stadt Neuss entsendet hierzu Vertreter in die Organe, die nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat (ggfls. zuzüglich Arbeitnehmervertreter) besetzt sind.
Auch für die Tätigkeit in den Organen kommunaler Unternehmen erhalten deren Mitglieder Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder von den Unternehmen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ist sehr unterschiedlich. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder berücksichtigt neben Art und Umfang der privatrechtlich einzuordnenden Tätigkeit der Mitglieder, Größe und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit sowie die von den Mitgliedern nach Gesellschaftsrecht auch persönlich zu tragenden Verantwortung. Alle Aufwendungen werden mit diesen Entschädigungen abgegolten.
3. Steuern und Sonderbeiträge an Parteien
Die gewährten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind als Einkommen aus „sonstiger selbständiger Tätigkeit“ zu versteuern. Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder von kommunalen Unternehmen sind als Einkommen voll zu versteuern, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für Rats- und Ausschusssitzungen in Städten mit über 150.000 Einwohnern sind grundsätzlich ab einem Betrag 2.676 € p.a. (Ratsmitglieder) bzw. 1.848,- € p.a. (Sachkundige Bürgerinnen und Bürger) zu versteuern. Die Einzelheiten hierzu sind in einem Erlass des Finanzministers des Landes NRW geregelt (Download des Erlasses siehe unten).
Darüber hinaus ist es üblich, dass kommunale Mandatsträger wegen ihrer Funktion sog. „Sonderbeiträge“ nach Maßgabe der Parteisatzungen und Beschlüsse der örtlichen Parteigliederungen zahlen. Im SPD-Stadtverband Neuss müssen Stadtverordnete, sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter in Aufsichts- und Verwaltungsräten kommunaler Unternehmen Sonderbeiträge in Höhe von 40 % ihrer Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an die Parteigliederung zahlen. Mit diesen Geldern finanziert sich die örtliche Parteigliederung, die sonst über keine nennenswerte Einnahmen verfügt. Mit den Geldern werden die Aufwendungen für das Bürgerbüro und die Kosten für Wahlkämpfe für Wahlen zum Deutschen Bundestag, Landtag NRW und insbesondere für Wahlen zum Rat der Stadt Neuss finanziert. Im Jahr 2004 betrugen die Einnahmen des SPD-Stadtverbandes aus den Sonderbeiträgen der Mandatsträger (Stadtverordnete) 36.393 Euro.
4. Zuwendungen an Stadtratsfraktionen
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die in der Regel einer gleichen Partei angehören, so die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuss. Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Rates mit, sie sind als Organteile des Rates mit zahlreichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Nach der Gemeindeordnung für das Land NRW haben Fraktionen einen Anspruch auf Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt für ihre sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Als Zuwendung wird allen Stadtratsfraktionen in der Stadt Neuss ein Sockelbetrag, ein Personal- und ein Sachkostenzuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach der Größe der Fraktion richtet. Die Einzelheiten werden jährlich mit dem Haushalt der Stadt Neuss veröffentlicht. Die Zuwendungen für die 15-köpfige SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuss betrugen im Jahr 2004 102.479,- €. Im Vergleich dazu erhielt die CDU-Mehrheitsfraktion Zuwendungen in Höhe von 207.455,- €. Von den Zuwendungen finanziert die SPD-Fraktion im wesentlichen zwei hauptamtliche Beschäftigte, eine Geschäftsstelle mit entsprechenden Arbeitsplätzen und die Kosten für die Koordination der Fraktionsarbeit. Über die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen ist dem Bürgermeister jährlich ein Nachweis zu führen. Zudem werden die Finanzen der SPD-Fraktion alljährlich einer internen Revision unterzogen.
Meldungen: SPD sagt Korruption den Kampf an
Dokumente: Versteuerung von Aufwandsentschädigungen
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